Rechtsprechung
   BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1319
BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80 (https://dejure.org/1981,1319)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1981 - 3 AZR 518/80 (https://dejure.org/1981,1319)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 3 AZR 518/80 (https://dejure.org/1981,1319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und Billigkeit - Vertrauensschutz - Darlegungspflicht - Leistungsverbesserung - Leistung - Mehrkostem - Minderkosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 217
  • NJW 1982, 1773
  • ZIP 1982, 204
  • VersR 1982, 403
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Nachweise in dem am selben Tage verkündeten Beschluß - 3 ABR 53/80 - zu B II 2 der Gründe) und gilt nicht nur für Betriebsvereinbarungen, sondern auch für jede andere Form der generellen betrieblichen Regelung.

    Das wäre dann anzunehmen, wenn sich in ihrem Einzelfall Wirkungen ergäben, die nach dem Regelungsplan nicht beabsichtigt sein können und unbillig erscheinen (vgl. den am selben Tag verkündeten Beschluß - 3 ABR 53/80 - zu B II 2 der Gründe).

    Hingegen genießen die Steigerungsbeträge, für die die Gegenleistungen noch nicht er bracht wurden, geringeren Vertrauens- und Bestandsschutz (vgl. zur Abgrenzung und Berechnung den am selben Tage verkündeten Beschluß - 3 ABR 53/80 - zu B II 1 der Gründe).

    Ob das mit den Grundsätzen der Billigkeit vereinbar ist, hängt davon ab, wie schwer die kollektiven Interessen wiegen, die für die Ausdehnung der betrieblichen Altersversorgung sprechen, und welches Gewicht demgegenüber den Interessen der betroffenen Arbeitnehmer an einer ungestörten Versorgungsplanung zukommt (vgl. den am selben Tag verkündeten Beschluß des Senats - 3 ABR 53/80 - Leitsatz 3 und zu B III 3 der Gründe).

    Sogar die bereits erdienten Besitzstände können unter Umständen auf 100 % des letzten Nettoeinkommens begrenzt werden (vgl. den am selben Tage verkündeten Beschluß - 3 ABR 53/80 - zu B III 2 b der Gründe).

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80
    Das bedeutet, daß aus sachlichen Gründen und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung vorgenommen werden können (BAG 21, 46 [513 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = A P N r . 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B II 2 a der Gründe]; AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 3 b der Gründe]).
  • BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77

    Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80
    Das bedeutet, daß aus sachlichen Gründen und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung vorgenommen werden können (BAG 21, 46 [513 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = A P N r . 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B II 2 a der Gründe]; AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 3 b der Gründe]).
  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80
    Das bedeutet, daß aus sachlichen Gründen und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung vorgenommen werden können (BAG 21, 46 [513 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = A P N r . 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B II 2 a der Gründe]; AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 3 b der Gründe]).
  • BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69

    Unterstützungseinrichtung - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80
    Ein Arbeitgeber, der seine betriebliche Altersversorgung in dieser Form ausgestaltet, muß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die Leistungsgewährung einstehen, wenn sich seine selbständige Versorgungseinrichtung zu Unrecht weigert, die an gekündigten Versorgungsleistungen zu erbringen, oder wenn sie die Versorgungsrichtlinien in einer Weise ändert, die die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht hinnehmen müssen (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu 3 a der Gründe]; AP Nr. 7 aaO [zu II 1 der Gründe]; AP Nr. 9 aaO [zu II 2 b der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich bereits mehrfach mit dem Schutz von Besitzständen bei der Ablösung von Versorgungsordnungen befasst und dabei allgemeine Regeln entwickelt (vgl. BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; zuletzt Vorlagebeschluss vom 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 -, AP Nr. 4 zu 9 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Es besteht mithin kein Anlaß, erneut zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der Gläubiger bei einer Unterstützungskassenversorgung grundsätzlich zunächst die rechtlich selbständige Kasse in Anspruch nehmen muß (vgl. hierzu BAG 21, 46, 49 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A 1 der Gründe; BAG 37, 217, 221 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu I der Gründe).

    Hieraus folgt zugleich, daß die Leistungsrichtlinien einer Unterstützungskasse unter dem Vorbehalt der Änderung aus sachlichen Gründen stehen, also durch geänderte Leistungsrichtlinien ersetzt werden können (BAG 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe m. w. N.).

    c) Hinsichtlich der Belange der Arbeitnehmer hat der Senat danach unterschieden, ob bereits erdiente Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollten (zuletzt BAG 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe und BAG 37, 217, 224ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Das kann aber nichts daran ändern, daß für die Ausgestaltung der Sozialeinrichtung in dem fortbestehenden Umfang weiterhin das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG besteht: Die Verteilung der gekürzten Mittel auf die weiterhin begünstigten Arbeitnehmer, der neue Leistungsplan, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (vgl. BAGE 31, 11, 15 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II A 1 der Gründe; 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 2 der Gründe, mit Anm. Herschel; 25, 93 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aa0, § 87 Rz 97; Galperin/Löwisch, aa0, § 87 Rz 189, 191; Dietz/Richardi, aa0, § 87 Rz 443, 446; GK-Wiese, aa0, § 87 Rz 266, 274; Pauly, DB 1985, 2246, 2247; Blomeyer, SAE 1986, 98, 101).

    Diese organschaftliche Lösung setzt damit eine paritätische Besetzung des zuständigen Vereinsorgans voraus (BAGE 31, 11 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, mit Anm. Hanau = SAE 1979, 230 mit Anm. Meisel; 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, mit Anm. Herschel; Dietz/Richardi, aa0, § 87 Rz 425 f.; Galperin/Löwisch, aa0, § 87 Rz 192 f.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aa0, § 87 Rz 103 f.).

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle unterworfen sind, soweit sie bereits begründete Rechte einschränken (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    a) Um die unbestimmten Rechtsbegriffe "Vertrauensschutz" und "Verhältnismäßigkeit" zu konkretisieren, hat der Senat auf der Seite der Arbeitnehmer danach unterschieden, ob in der Vergangenheit erworbene Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollen (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe; 37, 217, 224 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet dies, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind, selbst wenn sie Versorgungsaussichten schmälern (BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).

    Pauschale und unbezifferte Kostenargumente lassen eine solche Prüfung nicht zu und reichen daher nicht aus (BAG 37, 217, 225 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 3a der Gründe).

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    (1) Bei der Kürzung von Versorgungsanwartschaften in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehört bzw. gehörte, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung danach unterschieden, ob bereits erdiente Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollen (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 Betr. AVG Ablösung, zu III der Gründe und BAGE 37, 217, 224 ff. [BAG 08.12.1981 - 3 AZR 518/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Der Senat hat allerdings wiederholt entschieden, daß der Vertrauensschutz der Arbeitnehmer gegenüber verschlechternden Neuregelungen schwächer ist, wenn es nur um den Abbau von Überversorgungen geht, die Arbeitnehmer nach dem Inhalt der Versorgungsordnung nicht mit einer Überversorgung rechnen dürften und auch nicht erwarten konnten, daß Fehlentwicklungen unverändert aufrecht erhalten würden (BAGE 36, 327, 342 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 2 b der Gründe; 37, 217, 227 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 3 c der Gründe; zuletzt Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind ablösende Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle zu unterwerfen (BAGE 22, 252, 258 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 -, AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 11. März 1976 - 3 AZR 334/75 -, AP Nr. 11 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit; Urteil vom 24. März 1981 - 1 AZR 805/78 -, AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 518/80 - und Beschluss vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG München, 30.10.2008 - 3 Sa 480/08

    Aufrechnung gegen Betriebsrente

    Auch das Bundesarbeitsgericht statuiert in seiner vom Kläger zitierten Entscheidung vom 05.07.1979 (3 AZR 197/78) keine solche gesamtschuldnerische Haftung, sondern legt den in Satzungen und Leistungsplänen von Unterstützungskassen vorgesehenen Ausschluss des Rechtsanspruchs und den in entsprechenden Klauseln enthaltenen Vorbehalt der Freiwilligkeit als ein - nur an sachliche Gründe gebundenes - Widerrufsrecht aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts) und gelangt von diesem Ausgangspunkt zur Annahme einer Einstandspflicht des Arbeitgebers dafür, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. z. B. BAG 12.06.2007 - 3 AZR 186/06; BAG 08.12.1981 3 AZR 518/80).

    Einzige hier ggf. bedeutsame "Besonderheit" der Wahl des Durchführwegs einer "Zahlung durch eine Unterstützungskasse" könnte hier sein, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 21, 46; BAGE 37, 217) der Begünstigte zunächst versuchen muss, die Versorgungsleistungen von der Versorgungskasse zu erlangen.

  • LAG Hamm, 10.09.1991 - 6 Sa 504/91

    Rückwirkung; Versorgungsregelung; Vertrauensschutz

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86

    LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2001 - 17 Sa 1086/00

    Betriebsrenten-Blankettzusage

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83

    Rentenanwartschaft bei Betriebsveräußerung im Konkurs - Anspruch auf Zahlung

  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 39/83

    Verletztenrente - Unfallversicherung

  • LAG Köln, 17.02.2000 - 10 Sa 1453/99

    Beihilfe - Unterstützungseinrichtung - Rechtsanspruch - Gleichbehandlung

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 15/86

    Insolvenzschutz nach ablösender Betriebsvereinbarung - Insolvenzschutz auf der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht